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   KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20   

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KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20 (https://dejure.org/2021,20355)
KG, Entscheidung vom 12.02.2021 - 6 W 1071/20 (https://dejure.org/2021,20355)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 6 W 1071/20 (https://dejure.org/2021,20355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der gemeinsamen Tochter als Alleinerbin

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der gemeinsamen Tochter als Alleinerbin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
    Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18, ErbR 2019, 50-52, Rn. 14; Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041 , Rn. 14; Kappler a.a.O. Rn. 5; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).

    Demgegenüber gibt es einen solchen inneren Zusammenhang der wechselseitigen Verfügungen in der Regel nicht, wenn jeder Ehegatte direkt das gemeinsame Kind zu seinem Erben bestimmt, solange keine sonstigen Tatsachen vorhanden sind, aus denen geschlossen werden könnte, dass der eine Ehegatte gerade deshalb das gemeinsame Kind zu seinem Erben bestimmt hat, weil auch der andere Ehegatte entsprechend verfügt hat; vielmehr liegt die Annahme nahe, dass jeder Elternteil auf jeden Fall und unabhängig von der Verfügung des anderen erreichen will, dass das Kind sein Erbe wird (BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1040 -42, LS 1 und Rn. 15 f.; Palandt-Weidlich a.a.O. Rn. 5; Kappler a.a.O. Rn. 5; Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Auflage, § 20 Rn. 37 S. 306).

  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
    Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18, ErbR 2019, 50-52, Rn. 14; Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041 , Rn. 14; Kappler a.a.O. Rn. 5; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung im ersten Testament wäre dies ohne die Freistellungsklausel naheliegend gewesen (vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 5101 Rn. 14 m.w.N.).

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
    Aus diesem gemeinsamen Testierwillen folgt nicht bereits der Wille, die Verfügung des einen Ehegatten von der Verfügung des anderen inhaltlich abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 16.6.1987 - IVa ZR 74/86, NJW-RR 1987, 1410 , Rn. 11).
  • BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85

    Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments;

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
    Eine Wechselbezüglichkeit der Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament setzt gemäß § 2270 Abs. 1 BGB voraus, dass aus dem Zusammenhang des Motivs heraus die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, also nach dem Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2.7.1985 - BReg 1 Z 42/85, RPfleger 1985, 445, Rn. 46 m.w.N.; Palandt-Weidlich, BGB , 80. Auflage, § 2270 Rn. 1 m.w.N.;Staudinger/Kanzleiter (2019) BGB § 2270 Rn. 4; S.Kappler/T.Kappler - kurz: Kappler - in Erman, BGB , 16. Auflage 2020 § 2270 Rn. 1 f., jew. m.w.N.).
  • KG, 10.07.2018 - 6 W 35/18

    Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
    Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18, ErbR 2019, 50-52, Rn. 14; Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041 , Rn. 14; Kappler a.a.O. Rn. 5; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).
  • OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08

    Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
    Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18, ErbR 2019, 50-52, Rn. 14; Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041 , Rn. 14; Kappler a.a.O. Rn. 5; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).
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